Impressum
Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Alexander Sucrow
SUCROW Immobilienfotografie
Wittelsbachstraße 47
40629 Düsseldorf
Deutschland
Kontakt
Telefon: +49 177 6446250
E-Mail: info@realestate-photography.de
Website: https://www.realestate-photography.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG:
DE197804357
Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte gemäß § 18 Abs. 2 MStV
Alexander Sucrow
Wittelsbachstraße 47
40629 Düsseldorf
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Urheberrecht
Die auf dieser Website veröffentlichten Fotografien, Filme, Texte und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie die hierfür erforderlichen Schutzvoraussetzungen erfüllen. Eine Nutzung außerhalb der gesetzlichen Schranken bedarf der Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SUCROW Immobilienfotografie – Alexander Sucrow
Stand: 28. Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über fotografische, filmische und damit zusammenhängende kreative Dienstleistungen von:
Alexander Sucrow
SUCROW Immobilienfotografie
Wittelsbachstraße 47
40629 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 177 6446250
E-Mail: info@realestate-photography.de
1.2 Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Unternehmer oder Verbraucher gelten, wird ausdrücklich darauf hingewiesen.
1.3 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere schriftlich oder in Textform bestätigte Angebote, Leistungsbeschreibungen und Lizenzvereinbarungen, haben Vorrang vor diesen AGB.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen gewerblicher Auftraggeber gelten nur, soweit ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt wurde. Gesetzliche Vorschriften über individuell ausgehandelte Vereinbarungen bleiben unberührt.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebote und Kostenvoranschläge sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch eine anderweitige rechtsverbindliche Vereinbarung zustande.
2.3 Gegenstand des Auftrags können insbesondere sein:
-
Immobilien- und Architekturfotografie
-
Innenraum- und Außenaufnahmen
-
Fotografie von Wohn- und Gewerbeimmobilien
-
Drohnenfotografie und Luftbildaufnahmen
-
Immobilienfilme und Architekturvideos
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Filmaufnahmen mit Drohnen
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Bildbearbeitung, Retusche und Compositing
-
Virtuelles Staging und KI-gestützte Visualisierungen
-
KI-gestützte Film- und Videosequenzen
-
Weitere individuell vereinbarte Medienproduktionen
2.4 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Hierzu gehören gegebenenfalls Anzahl und Format der Aufnahmen, Videolänge, Bearbeitungsumfang, Liefertermine und Nutzungsrechte.
2.5 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere ein erfolgreicher Immobilienverkauf, eine bestimmte Vermarktungsdauer oder die Erzielung einer bestimmten Reichweite, wird nicht geschuldet.
3. Durchführung und künstlerische Gestaltung
3.1 Die technische und gestalterische Durchführung erfolgt unter Berücksichtigung des vereinbarten Auftragszwecks nach fachlichen und kreativen Gesichtspunkten.
3.2 Bildkomposition, Perspektivenwahl, Lichtführung, Farbgestaltung, Schnitt und Retusche liegen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs im fachlichen Gestaltungsermessen von SUCROW Immobilienfotografie.
3.3 Konkrete Gestaltungsvorgaben des Auftraggebers sind vor Produktionsbeginn mitzuteilen und werden berücksichtigt, soweit sie vereinbart und technisch umsetzbar sind.
3.4 Beispielbilder, Portfolioreferenzen und Arbeitsproben dienen der Veranschaulichung des gestalterischen Stils. Eine exakt identische Umsetzung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
3.5 Die gesetzlich bestehenden Rechte des Auftraggebers bei mangelhafter oder nicht vertragsgemäßer Leistung bleiben unberührt.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Produktion erforderlichen Räume, Gebäude, Grundstücke und sonstigen Aufnahmeorte zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
4.2 Der Auftraggeber organisiert erforderliche Zutrittsberechtigungen, Zugangscodes, Schlüssel sowie die Abstimmung mit Eigentümern, Mietern, Verwaltern oder sonstigen Berechtigten, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt.
4.3 Der Auftraggeber ist für die Vorbereitung des Aufnahmeobjekts verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Dazu gehören insbesondere die vereinbarte Reinigung, Ordnung, Möblierung und Zugänglichkeit.
4.4 Soweit für die vorgesehenen Aufnahmen Einwilligungen oder Gestattungen von Eigentümern, Bewohnern oder sonstigen Berechtigten erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese im Rahmen seiner rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten rechtzeitig einzuholen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit vereinbart wurde.
4.5 Der Auftraggeber weist vorab auf erkennbare Gefahren, Zugangsbeschränkungen und sicherheitsrelevante Besonderheiten hin.
4.6 Kommt es aufgrund fehlender Mitwirkung zu Verzögerungen oder erforderlichen Zusatzleistungen, können nachweislich entstandene und erforderliche Mehrkosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden. Gesetzliche Ansprüche und Einwendungen des Auftraggebers bleiben unberührt.
5. Termine, Verzögerungen und Ausfälle
5.1 Verbindliche Termine und Lieferfristen werden individuell vereinbart.
5.2 Verzögerungen aufgrund von Umständen, die SUCROW Immobilienfotografie nicht zu vertreten hat, insbesondere fehlender Zugangsmöglichkeiten, erheblicher Wetterbeeinträchtigungen, behördlicher Beschränkungen oder unvorhersehbarer Sicherheitsrisiken, werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
5.3 Die Vertragsparteien bemühen sich in diesen Fällen um einen angemessenen Ersatztermin oder eine andere sachgerechte Lösung.
5.4 Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere bei Unmöglichkeit, Verzug oder Rücktritt, bleiben unberührt.
6. Drohnenaufnahmen
6.1 Drohnenaufnahmen werden ausschließlich durchgeführt, soweit die luftverkehrsrechtlichen, sicherheitstechnischen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen.
6.2 Die Entscheidung über die sichere Durchführung eines Fluges liegt beim verantwortlichen Fernpiloten im Rahmen der geltenden Vorschriften.
6.3 Drohnenflüge können insbesondere wegen Wind, Niederschlag, eingeschränkter Sicht, Flugsperrgebieten, behördlicher Auflagen, Personenansammlungen oder anderer Sicherheitsrisiken verschoben oder abgebrochen werden.
6.4 Sofern erforderliche luftverkehrsrechtliche Genehmigungen oder Abstimmungen nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind, wird deren Beschaffung gesondert vereinbart.
6.5 Der Auftraggeber unterstützt die Durchführung durch erforderliche Informationen und Zutritts- beziehungsweise Grundstücksgestattungen, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen.
6.6 Ist ein Drohnenflug aus rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht möglich, werden die Parteien über eine geeignete Anpassung der Leistung oder einen Ersatztermin abstimmen. Die gesetzlichen Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
7. Bildbearbeitung, Retusche und KI-gestützte Inhalte
7.1 Der vereinbarte Bearbeitungsumfang kann insbesondere Belichtungsanpassungen, Farbkorrekturen, Perspektivkorrekturen, Retusche, Bildmontagen und technische Optimierungen umfassen.
7.2 Soweit ausdrücklich vereinbart, können auch KI-gestützte Verfahren zur Bild- und Videobearbeitung, virtuellen Möblierung, Visualisierung oder Animation eingesetzt werden.
7.3 KI-generierte oder virtuell bearbeitete Inhalte können von den tatsächlichen baulichen, räumlichen oder gestalterischen Gegebenheiten abweichen.
7.4 Der Auftraggeber ist für die sachlich zutreffende Verwendung solcher Visualisierungen in seiner Werbung verantwortlich, soweit er deren Veröffentlichung und werbliche Aussagen selbst bestimmt. Dies gilt insbesondere für die Kennzeichnung virtueller Möblierung, fiktiver Ausstattung oder nicht realisierter Bauzustände, soweit eine Kennzeichnung gesetzlich erforderlich ist.
7.5 SUCROW Immobilienfotografie bleibt für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Bearbeitungsleistung verantwortlich. Eine allgemeine Gewähr für die inhaltliche Fehlerfreiheit externer KI-Systeme wird nicht übernommen; gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
7.6 Soweit Inhalte unter Einsatz externer Software oder KI-Dienstleister verarbeitet werden, erfolgt dies unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Vorgaben. Erforderliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen werden getroffen.
8. Immobilienfilme und Musik
8.1 Bei Filmproduktionen ergeben sich Filmlänge, Format, Auflösung, Schnittumfang und gegebenenfalls Anzahl der Korrekturdurchgänge aus dem individuellen Angebot.
8.2 Leistungen, die über den vereinbarten Produktionsumfang hinausgehen, insbesondere zusätzliche Schnittvarianten, Untertitel, Sprachfassungen oder nachträgliche Konzeptänderungen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
8.3 Für eingesetzte Musik, Soundeffekte, Schriften und sonstige Fremdinhalte gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
8.4 Der Auftraggeber erhält an solchen Fremdinhalten ausschließlich die Rechte, die im Rahmen der jeweiligen Lizenz und der vertraglichen Vereinbarung eingeräumt werden können.
8.5 Eine eigenständige Weiterverwendung oder Herauslösung lizenzierter Musik aus einem gelieferten Film ist nicht gestattet, sofern die entsprechende Lizenz dies nicht erlaubt.
8.6 Besondere Nutzungen, etwa Fernsehwerbung, bezahlte Onlinekampagnen oder die Verwendung auf weiteren Plattformen, sind vor Produktionsbeginn mitzuteilen, damit erforderliche Rechte geklärt werden können.
9. Vergütung und Nebenkosten
9.1 Maßgeblich ist die individuell vereinbarte Vergütung.
9.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden zusätzliche Leistungen sowie notwendige Nebenkosten nur nach vorheriger Vereinbarung oder auf gesetzlicher Grundlage berechnet.
9.3 Zu gesondert vereinbarten Nebenkosten können insbesondere Anfahrtskosten, Reisekosten, Übernachtungen, Genehmigungsgebühren, zusätzliche Produktionszeiten und beauftragte Drittleistungen gehören.
9.4 Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies eindeutig kenntlich gemacht wird.
9.5 Bei werkvertraglichen Leistungen wird die Vergütung grundsätzlich mit der Abnahme fällig, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes wirksam vereinbart wurde. Für andere Leistungsarten gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften und individuellen Zahlungsvereinbarungen.
9.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
10. Absage, Kündigung und Terminverschiebung
10.1 Der Auftraggeber kann einen Auftrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Bei Werkverträgen gilt insbesondere § 648 BGB.
10.2 Im Falle einer freien Kündigung eines Werkvertrags richtet sich der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Regelungen. Insbesondere sind ersparte Aufwendungen und gesetzlich zu berücksichtigende anderweitige Erwerbsmöglichkeiten anzurechnen.
10.3 Bereits vertragsgemäß erbrachte und gesondert vergütungspflichtige Leistungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.
10.4 Wünscht der Auftraggeber eine Verschiebung eines vereinbarten Termins, bemühen sich die Parteien um einen Ersatztermin. Etwaige zusätzliche Kosten werden vorab abgestimmt, soweit nicht bereits ein gesetzlicher Anspruch besteht.
10.5 Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben ausdrücklich unberührt.
10.6 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie weitere zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
11. Lieferung und Dateiformate
11.1 Die Lieferung erfolgt in den vereinbarten Dateiformaten, beispielsweise JPEG, TIFF, MP4 oder anderen ausdrücklich vereinbarten Formaten.
11.2 Die Übermittlung kann über Downloadlinks, Cloud-Dienste, elektronische Datenübertragung oder andere vereinbarte Wege erfolgen.
11.3 Unbearbeitete RAW-Dateien, Original-Videodateien, offene Projektdateien, Ebenendateien und sonstige Produktionszwischenstände sind nur geschuldet, wenn ihre Übergabe ausdrücklich vereinbart wurde.
11.4 Der Auftraggeber ist nach Bereitstellung der Dateien für deren angemessene Sicherung im eigenen Verantwortungsbereich zuständig.
11.5 Eine dauerhafte Archivierung oder jederzeitige spätere erneute Bereitstellung durch SUCROW Immobilienfotografie ist nur geschuldet, wenn dies vereinbart wurde.
12. Abnahme und Mängelrechte
12.1 Soweit Werkvertragsrecht Anwendung findet, gelten für die Abnahme die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 640 BGB.
12.2 Der Auftraggeber wird gebeten, die gelieferten Arbeiten zeitnah zu prüfen und erkennbare Beanstandungen möglichst konkret mitzuteilen.
12.3 Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
12.4 Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, können insbesondere Nacherfüllung und weitere gesetzliche Mängelrechte geltend gemacht werden.
12.5 Eine Abnahmefiktion tritt ausschließlich unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Gegenüber Verbrauchern gelten insbesondere die erforderlichen Hinweise in Textform.
12.6 Rein subjektive Gestaltungswünsche, die nicht Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit sind, begründen für sich genommen keinen Mangel. Maßgeblich bleiben die vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Anforderungen.
13. Urheberrecht und Nutzungsrechte
13.1 Die gesetzlichen Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an den erstellten Aufnahmen und Produktionen verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.
13.2 Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, werden einfache, nicht ausschließliche und auf den vereinbarten Nutzungszweck begrenzte Nutzungsrechte eingeräumt.
13.3 Bei einer auf die Vermarktung einer bestimmten Immobilie gerichteten Beauftragung umfasst der vereinbarte Nutzungszweck grundsätzlich die Präsentation und Bewerbung dieser Immobilie durch den Auftraggeber, insbesondere auf seiner Website, in Immobilienportalen, Exposés, Broschüren und zugehörigen Social-Media-Auftritten.
13.4 Der Auftraggeber darf Dienstleister wie Agenturen, Druckereien oder Immobilienportale mit der technischen Durchführung der vereinbarten Veröffentlichung beauftragen, soweit die hierfür erforderlichen Nutzungen vom eingeräumten Rechteumfang gedeckt sind.
13.5 Eine darüber hinausgehende eigenständige Nutzung durch andere Unternehmen, Makler oder Dritte, insbesondere für andere Projekte oder fremde Werbekampagnen, bedarf einer entsprechenden Rechteeinräumung.
13.6 Die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
13.7 Ausschließliche Nutzungsrechte, weitergehende zeitliche oder räumliche Nutzungen, die Übertragung auf Dritte sowie gesonderte Werbe- und Kampagnenrechte bedürfen einer individuellen Vereinbarung.
13.8 Rechte an Musik, Stockmaterial, Schriften, KI-generierten Inhalten und weiteren Bestandteilen, für die besondere Lizenzbedingungen gelten, werden ausschließlich im zulässigen und vereinbarten Umfang eingeräumt.
14. Bearbeitungen und Urheberbenennung
14.1 Übliche, für die vereinbarte Immobilienvermarktung technisch notwendige Anpassungen, insbesondere Formatänderungen, maßvolle Größenanpassungen und plattformbedingte Zuschnitte, sind im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte gestattet, soweit keine berechtigten Urheberinteressen verletzt werden.
14.2 Wesentliche inhaltliche Änderungen, insbesondere die Entfernung oder Hinzufügung von Gebäudeteilen, die irreführende Veränderung baulicher Eigenschaften oder die eigenständige Weiterverarbeitung zu neuen Werken, bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
14.3 Das gesetzliche Recht auf Anerkennung der Urheberschaft bleibt unberührt. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist SUCROW Immobilienfotografie beziehungsweise Alexander Sucrow bei Veröffentlichungen in branchenüblicher und zumutbarer Weise als Urheber zu benennen.
14.4 Abweichende Regelungen zur Namensnennung können individuell vereinbart werden.
15. Eigenwerbung und Referenznutzung
15.1 SUCROW Immobilienfotografie ist grundsätzlich daran interessiert, ausgewählte Arbeiten als Referenzen im eigenen Portfolio, auf der Website, in sozialen Medien und in Präsentationen zu zeigen.
15.2 Eine solche Referenznutzung erfolgt nur, soweit die erforderlichen Rechte und Gestattungen vorliegen und keine entgegenstehenden vertraglichen, gesetzlichen oder berechtigten Geheimhaltungsinteressen bestehen.
15.3 Eine Berechtigung zur Veröffentlichung vertraulicher Projekte, nicht öffentlich zugänglicher Innenräume, personenbezogener Inhalte oder geschützter Informationen wird durch diese AGB nicht pauschal begründet.
15.4 Besondere Freigaben, Sperrfristen, Geheimhaltungsvereinbarungen oder Exklusivitätsabreden werden individuell vereinbart.
16. Rechte Dritter und Veröffentlichung
16.1 Der Auftraggeber ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte, Vorlagen und Materialien verantwortlich und stellt sicher, dass er zu deren vertraglich vorgesehener Verwendung berechtigt ist.
16.2 Die Parteien beachten die Rechte abgebildeter Personen, Eigentümer, Urheber und sonstiger Berechtigter im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortungsbereiche.
16.3 Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eigenverantwortlich vorgenommenen Veröffentlichung, Verwendung und werblichen Aussagen verantwortlich.
16.4 SUCROW Immobilienfotografie bleibt für eigene Pflichtverletzungen verantwortlich.
16.5 Gegenüber Unternehmern stellt der Auftraggeber SUCROW Immobilienfotografie von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer schuldhaften Verletzung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten beruhen. Eine weitergehende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
17. Vertraulichkeit und Datenschutz
17.1 Nicht öffentlich bekannte geschäftliche Informationen, Objektunterlagen, Zugangsdaten und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen werden im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen vertraulich behandelt.
17.2 Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
17.3 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls gesonderten datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.
17.4 Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, treffen die Parteien die hierfür erforderlichen Vereinbarungen.
18. Haftung
18.1 SUCROW Immobilienfotografie haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
18.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
18.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
18.4 Zwingende gesetzliche Haftung, eine Haftung aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
18.5 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
19. Unberechtigte Nutzung
19.1 Eine Nutzung außerhalb der eingeräumten Nutzungsrechte ist nicht gestattet.
19.2 Bei Verletzungen von Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten bleiben die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz, vorbehalten.
19.3 Eine pauschale Vertragsstrafe für jede einzelne Rechtsverletzung wird durch diese AGB nicht vereinbart.
20. Verbraucherwiderruf
20.1 Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu, insbesondere bei bestimmten Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.
20.2 Über ein bestehendes Widerrufsrecht, dessen Ausübung, etwaige Wertersatzpflichten und mögliche Voraussetzungen eines vorzeitigen Erlöschens wird der Verbraucher gesondert informiert.
20.3 Der Beginn einer Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.
20.4 Gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese anwendbar sind.
21.2 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
21.3 Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt nach Maßgabe des geltenden Rechts unberührt.
21.4 Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen haben Vorrang.
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